Sprechzeiten

Termine vergeben wir nach Absprache für folgende Zeiten:

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr

sowie nach individueller Vereinbarung.

Wir sind eine Bestellpraxis

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, machen Sie bitte immer einen Termin. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie als unbestellter Patient nicht immer damit rechnen können, am gleichen Tag noch dranzukommen. Je nach Dringlichkeit Ihres Anliegens versuchen wir Ihnen zeitnah eine Vorstellung zu ermöglichen.

Wenn Sie privatversichert sind oder eine Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen wollen, erkundigen Sie sich bitte bei der Tagesmanagerin nach einem Privattermin. Bei speziellen Leistungen der Praxis wie z.B. Medizinische Fußpflege oder Medizinische Kosmetik können Sie direkt Termine vereinbaren und müssen nicht unbedingt einen Sprechstundentermin vereinbaren.

Wir arbeiten als kassenärztliche Facharztpraxis ausschließlich auf Überweisung vom Haus- oder Kinderarzt nach einem Bestellsystem und bitten Sie um telefonische Terminabsprache!

Hausbesuche gehören zum hausärztlichen Service, den unsere Praxis nicht bietet.

Eine online-Terminvergabe und kurzfristige online-Terminabsage ist nicht möglich.

Wichtiges

E-Mail: Terminanfragen, Absagen oder sonstige Anliegen tragen Sie bitte nur telefonisch oder persönlich an uns heran. Vielen Dank! 

Kommen Sie bitte pünktlich

Falls Sie einen verabredeten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage mindestens 24 Stunden vorher! In der Regel bestehen bei pünktlichem Erscheinen (10 Min vor dem Termin) kurze Wartezeiten. Da jeder Patient eine individuelle Behandlungszeit benötigt, können im Einzelfall Terminverschiebungen vorkommen.

Bringen Sie folgendes mit:

  • Die Versicherungskarte und Befreiungsbescheide
  • Einen aktuellen Überweisungsschein
    Die Praxisgebühr ist entfallen. Das Hausarztprinzip, bei dem ihr Haus- und Kinderarzt der primäre Ansprechpartner bei Beschwerden aller Art ist, wurde beibehalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, weiterhin Überweisungen Ihres Haus- oder Kinderarztes vorzulegen. Aus der Überweisung sollte die aktuelle Fragestellung hervorgehen.
  • Vorliegende Befunde, Arztberichte, Allergiepässe
  • Eine Liste Ihrer gesamten Medikamente, einschließlich Salben und Pflegesalben

Wiederholungsrezepte

Auch zur Ausstellung von Wiederholungsrezepten benötigen wir die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte!

Die ärztliche Sorgfaltspflicht erfordert zur Ausstellung von Rezepten eine regelmäßige Befundkontrolle. Aufgrund der Budgetierung kann jeweils nur der Bedarf für ein Quartal verordnet werden.